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Der Stadtrat

 
Wichtigstes Entscheidungsorgan der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde ist der Stadtrat. Er ist die gewählte Vertretung der Dippoldiswalder Bürgerinnen und Bürger.
 
In der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde vom 13. Juni 2009 steht geschrieben:
 
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Oberbürgermeister.
 
Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.
 
Nach dem Stande vom 30. Juni 2008 beträgt die Einwohnerzahl der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde 10.530 Einwohner. Die Zahl der Stadträte wird gemäß § 29 Absatz 2 und 3 SächsGemO auf 22 festgelegt.

Derzeit setzt sich der Stadtrat zusammen aus: 
  • CDU mit 9 Sitzen               
  • Wählervereinigung Unabhängige Bürger Dippoldiswalde

    (ab 01.02.2012

    Freie Wähler Dippoldiswalde) mit 8 Sitzen
  • Die Linke mit 3 Sitzen
  •  SPD mit 1 Sitz
  • NPD mit 1 Sitz
 
Die Stadtratsmitglieder sind keine Berufspolitiker, ihre Arbeit ist ehrenamtlich. Sie werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Einberufung der Sitzungen des Stadtrats erfolgt durch den Oberbürgermeister. Er legt im Vorfeld die Tagesordnung fest und führt durch die Sitzung.
 
Desweiteren heißt es in der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde:
Stadträte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Stadträten bestehen. Jeder Stadtrat kann nur einer Fraktion angehören.
 
In folgenden Ausschüssen arbeiten Mitglieder des Stadtrates mit:
 
1. Haupt- und Verwaltungsausschuss
 
Aufgaben des Haupt- und Verwaltungsausschusses:
¨      allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
¨      Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten
¨      Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz, Jugend und Freizeit
¨      soziale und kulturelle Angelegenheiten, Sport und Sportstätten
¨      Gesundheitsangelegenheiten
¨      Marktangelegenheiten
¨      Verwaltung der städtischen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide
 
2. Technischer Ausschuss
 
Aufgaben des Technischen Ausschusses:
¨      Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung)
¨      Versorgung und Entsorgung
¨      Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark,
¨      Verkehrswesen
¨      Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz
¨      Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten
¨      technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude
¨      Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen
¨      Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung