skip to content

Bauamt

Sachbearbeiterin für Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, Straßenbestandsverzeichnis, Straßenbeleuchtung

Frau Kambach

Markt 2

Zimmer 302

01744 Dippoldiswalde

Kontakt

Tel.:(03504) 64 99 28

Email:

 

Aufgabengebiete:

  • Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge
  • Straßenbestandsverzeichnis
  • Straßenbeleuchtung

Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00- 12:00 Uhr,
Dienstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 16:00 Uhr
Donnerstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 18:00 Uhr 

 

Ausfall der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Seifersdorf - im Bereich Schule, Wohngebiet "Geierswacht" und "Am Reitplatz"

 

Ausfall der öffentlichen Beleuchtung in Seifersdorf – Bereich Schule, Wohngebiete „Geierswacht“ und  „Am Reitplatz“
Seit Mitte Januar fiel in diesem Bereich immer wieder großflächig die öffentliche Straßenbeleuchtung aus. Die daraufhin beauftragte Elektrofirma versuchte mehrfach die Beleuchtung wieder in Betrieb zu setzen bzw. eine teilweise Beleuchtung sicherzustellen. Vermutet wird hier ein Kabelfehler im Bereich Geierswacht, der wiederholt die Sicherungen kommen ließ und letztlich zu einem Kurzschluss und damit zum jetzigen Totalausfall führte.
Der vermutete Kabelfehler soll nun mittels Messfahrzeug erörtert werden. Sobald das Messfahrzeug vor Ort war und die genaue Fehlerquelle bekannt ist, kann eine Reparatur erfolgen. Allerdings können die notwendigen Tiefbauarbeiten nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (kein Schnee, kein gefrorener Boden) durchgeführt werden.
Die Elektrofirma ist jedoch bemüht, übergangsweise eine provisorische Beleuchtung ermöglichen zu können.

 

Aufhebungssatzung Straßenausbaubeiträge

 

Am 07.04.2011 beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Aufhebungssatzung Straßenbaubeiträge).

 

Rückzahlungssatzung der Straßenausbaubeiträge 

 

Diese Satzung gilt für alle von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde bzw. von der ehemaligen Gemeinde Malter erhobenen und kassenwirksam gewordenen Beiträge für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) mit Baumaßnahmebeginn seit In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (16.06.1993) bis zum In-Kraft-Treten der Aufhebungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung vom 07.04.2011.

Diese Beiträge werden jeweils auf Antrag nach Maßgabe dieser Satzung erstattet.

 

Antrag auf Rückzahlung

 

Der Antrag auf Rückzahlung kann in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Markt 2, 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.