- Einwohnermeldeamt, Archiv
- Frau Mätze , Zimmer-Nr.: 001
Telefon: 649922 / E-Mail
- Frau Mätze , Zimmer-Nr.: 001
- Einwohnermeldeamt, Wohngeldanträge
- Frau Franke , Zimmer-Nr.: 001
Telefon: 649919 / E-Mail
- Frau Franke , Zimmer-Nr.: 001
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00- 12:00 Uhr,
Dienstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 16:00 Uhr
Donnerstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 18:00 Uhr
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt
Hinweise zu Auskünften aus den Melderegistern, Beantragung einer Auskunftssperre sowie Widerspruchsrecht sowie Auskunftsrecht im Zusammenhang mit dem automatisierten Abruf einfacher Meldeauskünfte
Pass-, Personalausweis- und Meldeangelegenheiten:
- Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
(siehe: Personalausweis; Reisepass; Kinderreisepass) - Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen
- Verlustanzeigen von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderpässen
- Erledigung von Meldevorgängen wie An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen, Wechsel des Wohnungsstatus (Haupt- und Nebenwohnung)
(siehe: Wohnung an-, ab- oder ummelden) - Ausstellung von Meldebescheinigungen (siehe: Wohnung an-, ab- oder ummelden)
- Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen (zur Vorlage beim Standesamt)
- Eintragung von Adressbuch- und Übermittlungssperren
- Erteilung steuerlicher Lebensbescheinigungen
- Beantragung von Führungszeugnissen und von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister (siehe: Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Auskunft)
- Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Kopien
- Ausstellung von Familienpässen
Für Meldeangelegenheiten werden immer benötigt:
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- Urkunden über aktuellen Familienstand
- ggf. Scheidungsurteil, Sorgenrechtsbeschluss, Unterlagen über die Feststellung der Vaterschaft
Stadtverwaltung Dippoldiswalde
Einwohnermeldeamt
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00- 12:00 Uhr,
Dienstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 16:00 Uhr
Donnerstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 18:00 Uhr
Der Personalausweis
Deutsche ab vollendetem 16. Lebensjahr, welche nach dem Meldegesetz der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, im Besitz eines Personalausweises zu sein (außer, wenn sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind). Für Jugendliche unter 12 Jahren wird im Allgemeinen bei Bedarf ein Kinderpass ausgestellt. Der Antragsteller muss aufgrund notwendiger Unterschriftsleistung persönlich vorsprechen. Die Unterschriften sind in der Meldestelle im Beisein des Sachbearbeiters zu leisten. Der bisherige Personalausweis (auch vorläufiges Dokument bzw. ein eventuell vorhandener Kinderausweis) ist mitzubringen. Ein in Dippoldiswalde mit Nebenwohnung gemeldeter Bürger muss seinen Antrag am Ort der Hauptwohnung stellen.
Bei Verlust Ihres Ausweises setzen Sie sich umgehend mit Ihrer zuständigen Meldestelle in Verbindung.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: mögliche Indentitätspapiere (z. B. Pass, alter Pass, alter Personalausweis, Fahrerlaubnis)
- aktuelles Lichtbild (35x 45 mm): Der Hintergrund muss sich deutlich vom Vordergrund unterscheiden.
- Bearbeitungsfrist: ca. 2- 3 Wochen
- Gültigkeit:
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
- eine Gültigkeitsverlängerung ist nicht möglich.
- Gebühren:
- Ausstellung für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- Personen ab 24 Jahren: 28,80 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten
Hinweise zur Anerkennung von Personalausweisen als Reisedokument im Ausland finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/pass_html
Der Reisepass
Bei Verlust Ihres Passes: Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer zuständigen Meldestelle in Verbindung.
Der Antragsteller muss aufgrund notwendiger Unterschriftsleistungen persönlich vorsprechen. Bei Minderjährigen (unverheiratet) ist der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) zu unterschreiben. Die Unterschriften sind in der Meldestelle im Beisein des Sachbearbeiters zu leisten. Der bisherige Reisepass (auch vorläufiges Dokument) ist mitzubringen.
Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind, genügt es, wenn die Beantragung des Reisepasses durch ein Elternteil vorgenommen wird. Vom anderen Elternteil müssen in diesem Fall eine Vollmacht und dessen gültiges Personaldokument vorgelegt werden.
- Vorschlag einer Vollmacht:
Hiermit bevollmächtige ich, ___________________, wohnhaft ___________, geb. am __.__.____, für meine/n Ehefrau/Ehemann _________________, wohnhaft ______________, geb. am __.__.___, für unsere/n Tochter/ Sohn ______________, geb. am __.__.____, einen Reisepass zu beantragen.
Ist ein Elternteil verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, ist der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorzulegen. Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/ die Bestellung vorzulegen.
Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- bei erstmaliger Beantragung oder Verlust: mögliche Indentitätspapiere (z.B. Personalausweis, Fahrerlaubnis)
- Aktuelles Lichtbild (35x 45 mm): Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild- kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.
- Ist in dringenden Fällen die Ausstellung eines vorläufigen Passes notwendig, ist ein weiteres aktuelles Lichtbild erforderlich.
Der vorläufige Pass kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden. - Bearbeitungsfrist: ca. 4- 5 Wochen
- Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden (Werktage) einen Expresspass auszustellen.
Gültigkeit:
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- vorläufige Pässe gelten in der Regel nur ein Jahr
- Gebühren:
- für Personen ab 24 Jahren : 59,00 EUR
- für Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
- vorläufiger Pass: 26,00 EUR
- Expresspass: zusätzlich 32,00 EUR
- 48- Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 EUR
Der Kinderreisepass
Ausstellung von Kinderreisepässen:
Kinderreisepässe müssen von den Sorgeberechtigten beantragt werden. Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind, genügt es, wenn die Beantragung des Kinderreisepasses durch ein Elternteil vorgenommen wird. Von dem anderen Elternteil muss in diesem Fall eine Vollmacht und dessen gültiges Personaldokument vorgelegt werden.
- Vorschlag einer Vollmacht:
Hiermit bevollmächtige ich, ___________________, wohnhaft ___________, geb. am __.__.____, für meine/n Ehefrau/Ehemann _________________, wohnhaft ______________, geb. am __.__.___, für unsere/n Tochter/ Sohn ______________, geb. am __.__.____, einen einen Kinderreisepass zu beantragen.
Ist ein Elternteil verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, ist der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorzulegen. Die Betreuung oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist der Gerichtsbeschluss/ die Bestellung vorzulegen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personaldokumente der Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes
- ein aktuelles Lichtbild (Format 35 x 45 mm) ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich.
Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen ( Frontalbild- kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.
Unterschrift des Kindes:
- Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind zur Unterschriftsleistung mit vorsprechen.
Hinweise zur Anerkennung von Kinderreisepässen im Ausland finden Sie unter:
www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/pass_html
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt: 13,00 EUR
Kinderpässe sind bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt: 6,00 EUR;
die Gebühr für die Aktualisierung durch ein weiteres Lichtbild beträgt ebenfalls: 6,00 EUR.
An-, Ab- und Ummelden des Wohnsitzes
Allgemeines:
Bei Bezug einer neuen Wohnung, bei Wegzug in das Ausland, bei Aufgabe einer Nebenwohnung oder bei Wechsel der Hauptwohnung ist der Meldepflicht bei der zuständigen Meldestelle nachzukommen.
Die Meldefrist beträgt 2 Wochen.
Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Meldeformular unterschreiben. Bei jedem Meldevorgang sind die Personaldokumente aller anzumeldenden Personen vorzulegen.
Ein Meldepflichtiger kann sich auch durch eine andere geeignete Person vertreten lassen, wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt, von ihm persönlich unterschrieben ist und sein Personaldokument vorgelegt wird. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, bei dem das Aufenthaltsrechtsbestimmungsrecht liegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen.
Der Betreuerausweis bzw. der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem Wohnungsinhaber; bei nicht Sorgeberechtigten ist die Zustimmungserklärung des/ der Sorge- berechtigten erforderlich.
Es entstehen Ihnen keine Gebühren.
Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, unterliegt der Anmeldepflicht nach dem Sächsischen Meldegesetz.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen nutzen.
Der Anmeldeschein ist persönlich abzugeben. Bei Familien genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.
Folgendes wird benötigt:
- Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person.
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich bei der zuständigen Meldestelle abzumelden.
- bei Abmeldung einer Nebenwohnung
- bei Wegzug ins Ausland
Der Abmeldeschein kann per Post übersandt werden. Achten Sie dabei bitte auf vollständige und korrekte Ausfüllung und Unterschrift. Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonnummer an. Zur Rücksendung der Abmeldebestätigung fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei.
Folgendes wird benötigt:
- Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder abzumeldenden Person.
Ummeldung- Umzug innerhalb von Dippoldiswalde
Wer eine Wohnung bezieht, unterliegt der Anmeldepflicht nach dem Sächsischen Meldegesetz. Zuständig ist die Meldestelle für die neue Wohnung. Die Abmeldung der bisherigen Wohnung erfolgt dort.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen nutzen.
Der Anmeldeschein ist persönlich abzugeben. Bei Familien genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.
Folgendes wird benötigt:
- Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder umzumeldenden Person.
Wohnungsstatus
Bewohnt jemand innerhalb der Bundesrepublik mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Bei einer Familie ist die vorwiegend gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung.
Bei jeder An- oder Abmeldung ist die Meldebehörde davon in Kenntnis zu setzen, welche weiteren Wohnungen jemand bewohnt und welche davon vorwiegend genutzt wird.
Jede Änderung der Hauptwohnung ist der Meldebehörde mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Nutzungsverhältnisse geändert haben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Mitteilung über Wechsel der Hauptwohnung (wird in der Meldestelle ausgehändigt)
- Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person.
Rundfunkgebühren
Sie sind verpflichtet, der Gebührenzentrale Ihre Wohnungsänderung mitzuteilen. Aktuelle An- und Abmeldungsformulare sowie Änderungsvordrucke der Gebühreneinzugs- zentrale stehen Ihnen auf deren
zur Verfügung.
Das Führungszeugnis
Für Anträge auf Führungszeugnisse und auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsname der Mutter
- Gebühr: 13,00 EUR
Widerspruchsrecht
Durch die Stadtverwaltung werden den Senioren von Dippoldiswalde und Ortsteilen zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag Glückwünsche in der Sächsischen Zeitung übermittelt.
Das Sächsische Meldegesetz räumt allen Bürgern die Möglichkeit ein, Auskunftserteilungen an Presse, Rundfunk und anderen Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ohne Begründung zu widersprechen.
Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an unser Einwohnermeldeamt.





