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Der neue Personalausweis stellt sich vor!

 

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass Sie Ihren neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen können als bisher – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion. Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und Ihnen so helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig. Wenn Sie wollen, können sie einfach ausgeschaltet werden.
Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei in Berlin.
Was kann der neue Personalausweis
Künftig können Sie über das Internet einfach eine Versicherung abschließen, in Online-Shops einkaufen, Musik auf Ihren Computer laden oder auch Behördengänge und andere Verwaltungsangelegenheiten bei Ämtern und Behörden erledigen. Bequem, einfach und sicher mit dem neuen Personalausweis von zu Hause aus oder an speziell ausgerüsteten Automaten.
Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) oder Online-Ausweisfunktion genannt. Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen – im Sinne von „Das bin ich“
Eine weitere Neuerung ist die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die elektronische Signatur dient also dazu, ein digital vorliegendes Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im  Sinne von „Das habe ich unterschrieben“. In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Sie entscheiden - Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden.
Online-Ausweisfunktion - Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder nicht. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, wird die Funktion auf Ihrem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Aber keine Angst: Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Sollten Sie sich später umentscheiden, können Sie die Online-Ausweisfunktion in Ihrem Bürgeramt jederzeit ein- oder ausschalten lassen.
Selektive Datenübermittlung - Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.
Digitale Fingerabdrücke - Schon bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.
Elektronische Unterschrift - Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.
Datenschutz und Datensicherheit - Der neue Personalausweis bietet maximale Sicherheit für Ihre Daten. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und trägt dafür Sorge, dass Ihre sensiblen persönlichen Daten jederzeit sicher sind. Durch technische Maßnahmen wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird bewahrt.
Ihr Beitrag zum sicheren Umgang mit dem neuen Personalausweis -Das Gesamtsystem, das die Daten des neuen Personalausweises vor unberechtigten Zugriffen schützt, ist auf einem sehr hohen technischen Sicherheitsniveau. Das Sicherheitsniveau des Chips selbst gilt sogar als höchstmöglicher Standard. Alle verwendeten Protokolle und Mechanismen beim neuen Personalausweis wurden einem Peer-Review der Fachwelt unterzogen. Dabei  wurde auch getestet, ob Alternativen ein höheres Maß an Sicherheit bieten können.
Das konkrete Niveau der Sicherheit hängt jedoch immer von der Computerumgebung des Nutzers ab. Dies gilt auch für andere Anwendungen wie das Online-Banking oder Internet-Shopping. Sicherheit kann nicht allein durch technologische Vorkehrungen gewährleistet werden.
Auch Sie selbst müssen also dazu beitragen, dass die Sicherheit dauerhaft erhalten bleibt. Bitte gehen Sie mit Ihrem neuen Personalausweis genauso sorgsam um, wie mit Ihrer ec- oder Kreditkarte. Beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:
  • Bewahren Sie den Ausweis immer sicher auf. Lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt zurück, wenn ein anderer Zugriff darauf haben könnte.
  • Ihrer PIN kommt beim Schutz Ihrer persönlichen Daten eine entscheidende Rolle zu. Geben Sie Ihre PIN nicht an Dritte weiter. Wenn Sie sich die PIN aufschreiben oder anderweitig notieren, bewahren Sie sie nicht zusammen mit dem Ausweis – zum Beispiel im Portemonnaie – auf.
  • Notieren Sie die PIN auch keinesfalls auf Ihrem Ausweis.
  • Wenn Sie Ihren Ausweis verlieren, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich in Ihrer Personalausweisbehörde oder über den telefonischen Sperrnotruf melden.
Damit Ihre Daten auch im Internet optimal geschützt sind, beachten Sie bitte diese Hinweise:
§ Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, Ihre Firewall, Ihr Betriebssystem und die AusweisApp. Nutzen Sie die Sicherheitsupdates der jeweiligen Softwarehersteller.
  • Wenn Sie ein Basislesegerät ohne eigene Tastatur verwenden und sich nicht sicher sind, dass Ihr Computer frei von Schadsoftware ist, nutzen Sie zur Eingabe der PIN die in die AusweisApp integrierte Bildschirmtastatur. Diese können Sie mit der Maus bedienen.
  • Legen Sie den Ausweis nur dann auf das Lesegerät, wenn Sie ihn im Internet nutzen wollen.
  • Ändern Sie Ihre PIN regelmäßig. Das können Sie kostenfrei und in wenigen Schritten am eigenen PC erledigen. Wählen Sie als PIN keine Zahlenfolge, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist (z. B. das Geburtsdatum oder die Zugangsnummer) oder leicht zu erraten wäre (z. B. „123456“).
Biometrische Daten - Der neue Personalausweis enthält ein digitales Foto und auf Wunsch zwei digitale Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden das sind, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Mit den biometrischen Daten kann durch einen Computerabgleich schnell und zuverlässig festgestellt werden, ob die Person, die den Ausweis vorlegt, auch der Inhaber bzw. die Inhaberin ist. Dies hilft, den möglichen Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Ausweisen zu verhindern.
Diese besonderen Daten sind besonders gegen unberechtigtes Auslesen und Veränderung geschützt. Zudem ist eine Übermittlung im Rahmen der Online-Ausweisfunktion ausgeschlossen: Über das Internet werden Lichtbilder und Fingerabdrücke nie übertragen.
Die für den neuen Personalausweis freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden im Übrigen nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Die Lichtbilder werden wie bisher dezentral in Ihrer Personalausweisbehörde aufgehoben.
Wie das Online-Ausweisen im Internet ist auch die hoheitliche Identitätsfeststellung nur mit Ihrem aktiven Zutun möglich: Der Personalausweis muss immer von Hand vorgelegt werden, zum Beispiel durch das Auflegen auf ein spezielles Lesegerät. Auch hier gilt: Ohne staatliche Berechtigung und ohne Ihr Wissen ist niemand in der Lage, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen.

Was kostet der neue Personalausweis

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren
28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
10 Euro
Diese Gebühr ist auch von Ausweispflichtigen zwischen 16 und 18 Jahren zu entrichten, die erstmals einen Personalausweis beantragen.
Weitere Gebührenregelungen
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16.Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN
gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6 Euro
Ausschalten der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen
gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6 Euro

  
In Kurzform für Sie noch einmal zusammengefasst
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
  • Einführung am 1. November 2010
  • Scheckkartenformat
  • Chip im Innern der Ausweiskarte
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
  • Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.
§ Online-Registrierung
  • pseudonymer Zugang
  • Online unterschreiben
  • Altersbestätigung
  • Automatisch Formulare ausfüllen
  • Online-Behördengänge 
  • Barrierefreie Internetdienste nutzen
  • Zutrittskontrollen
Wenn Sie noch mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten oder Fragen haben, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals umfassend informieren.
www.personalausweisportal.de
Das Bundesministerium des Inneren hat für Sie einen zentralen Bürgerservice eingerichtet:
Bürgerservice (Servicezeiten Mo – Fr. 7.00 – 20.00 Uhr)
Telefon: 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min Mobilnetz)
 
Sie können sich aber auch direkt an Ihr Einwohnermeldeamt in Dippoldiswalde wenden
 
Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Einwohnermeldeamt
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
Tel.: (03504) 64 99 19/ 64 99 22
 
Öffnungszeiten:
montags, mittwochs und freitags   09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
 
 
 
Bundesministerium des Inneren und Ihre Meldebehörde der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde