- Gewerbe
- Frau Heinzmann , Zimmer-Nr.: 204 / Telefon: 649947 / E-Mail
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00- 12:00 Uhr,
Dienstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 16:00 Uhr
Donnerstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 18:00 Uhr
Übersicht über die Zuständigkeit des Gewerbeamtes
der Stadtverwaltung Dippoldiswalde
- Gewerbean-, um- und abmeldungen – stehendes Gewerbe (gem. § 14 Abs. 1 GewO)
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder erweitert wird.- mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass
- bei der Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes z.B. Gaststättengewerbe (Erlaubnisbehörde – Stadt Dippoldiswalde) oder Maklertätigkeit (Erlaubnisbehörde – LRA) wird darauf hingewiesen, dass mit der Gewerbetätigkeit erst begonnen werden darf, wenn die Erlaubnis erteilt worden ist
- bei Anmeldung einer Handwerkertätigkeit muss vor Beginn der Gewerbetätigkeit die Eintragung in die Handwerkerrolle bei der Handwerkskammer erfolgt sein
- die Anzeigepflicht entsteht bei Beginn, Änderung oder Beendigung der Gewerbetätigkeit
- Gebühren:
- Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen 25,00 €
- Gewerbeanmeldung GmbH u.ä. 35,00 €
- Gewerbeummeldung Einzelunternehmen 15,00 €
- Gewerbeummeldung GmbH u.ä. 25,00 €
- Gewerbeabmeldung Einzelunternehmen 10,00 €
- Gewerbeabmeldung GmbH u.ä. 15,00 €
- Erteilung Gaststättenerlaubnis (gem. § 2 GastG)
Die Betreibung eines Gaststättengewerbes bedarf einer Gaststättenerlaubnis (Erlaubnisbehörde – Stadt Dippoldiswalde).
Voraussetzung zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis:- formelle Antragstellung auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, einer vorläufigen Erlaubnis (bei Betriebsübernahme nach § 11 GastG), einer Änderung oder Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis
- Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Führungszeugnis (Beantragung im Einwohnermeldeamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Einwohnermeldeamt)
- Unterrichtungsnachweis der zuständigen Industrie- und Handelskammer
- Pacht/Mietvertrag
- Beschreibung der Betriebsräume (Grundriss und Lageplan)
- Gesundheitszeugnis
- Gebühren:
- Grundgebühr pro angefangene ½ Std. 15,00 €
zzgl. Gastraumfläche pro m² 1,00 €
zzgl. Freifläche pro m² 0,50 €
= Gesamtgebühr
- Grundgebühr pro angefangene ½ Std. 15,00 €
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (gem. § 12 GastG)
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Die Erlaubnis ist erforderlich z.B. bei Veranstaltungen, Dorffesten u.ä., insofern Alkohol angeboten wird.
Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden z.B. Betriebszeitbeschränkungen.
Die formelle Beantragung hat 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.- Gebühren:
Gestattung für- 1 Tag 20,00
- 2 bis 7 Tage 40,00 €
- 8 bis 14 Tage 50,00 €
- 15 bis 21 Tage 150,00 €
- ab 22 Tage 500,00 €
- Antrag auf Gestattung
- Gebühren:
- Festsetzung einer Messe, einer Ausstellung, eines Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmarktes oder eines Volksfestes (gem. § 69 Abs. 1 GewO)
Vom Veranstalter sind folgende Unterlagen einzureichen:- Formeller Antrag
- Verzeichnis über die Anbieter und Waren
- Ausstellungs- und Lageplan
- Teilnahmebedingungen (Marktordnung)
- Veranstaltungsplan (Werbeplakat)
- Führungszeugnis (Beantragung im Einwohnermeldeamt)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung im Einwohnermeldeamt)
- Gebühren:
- 1 Tag 25,00 €
- 2 bis 7 Tage 50,00 €
- 8 bis 14 Tage 100,00 €
- Erteilung einer Reisegewerbekarte (gem. § 55 Abs. 2 GewO)
„Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.“
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:- formeller Antrag
- Führungszeugnis (Beantragung im Einwohnermeldeamt)
- Gewerbezentralregisterauskunft (Beantragung im Einwohnermeldeamt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Zwei Lichtbilder (nicht älter als 3 Monate)
- Gebühren:
- befristet für 1 Jahr 60,00 €
- Verlängerung um 1 Jahr 30,00 €
- unbefristet 150,00 €
- nachträgliche Ergänzungen der Reisegewerbekarte – Namens- und Anschriftenänderung - kostenfrei
- Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (gem. § 33 c Abs. 3 GewO)
Wer Geldspielautomaten aufstellen will benötigt eine Bestätigung für den Aufstellort. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:- 1.formeller Antrag
- Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Gebühr:
- pro Bestätigung 50,00 €
- Gewerberegisteranfragen
Eine Auskunftserteilung erfolgt nur, wenn das berechtigte Interesse ( z.B. Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche) nachgewiesen wird.- Gebühren:
- Auskunft über einen Gewerbebetrieb
- einfache Gewerbeauskunft (ohne Privatanschrift) 5,00 €
- erweiterte Gewerbeauskunft 10,00 €
- Auskunft über mehrere Gewerbebetriebe
- einfache Gewerbeauskunft 5,00 € für den ersten,
für jeden weiteren Gewerbebetrieb 2,50 € - erweiterte Gewerbeauskunft 10,00 € für den ersten,
für jeden weiteren Gewerbebetrieb 2,50 €
- einfache Gewerbeauskunft 5,00 € für den ersten,
- Auskunft über einen Gewerbebetrieb
- Gebühren:
Alle Antragsformulare sind im Gewerbeamt oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Markt 2, 01744 Dippoldiswalde erhältlich. Diese können aber auch vom Formularbereich des Dokumentenserversauf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.





