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  • Verkehrsamt, Sondernutzung
    • Frau Heinzmann , Zimmer-Nr.: 204 / Telefon: 649947 / E-Mail
    • Sprechzeiten:
      Montag, Mittwoch, Freitag von 9:00- 12:00 Uhr,
      Dienstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 16:00 Uhr
      Donnerstag: von 9:00- 12:00 und 14:00- 18:00 Uhr


Übersicht der Verkehrseinschränkungen in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde und den Ortsteilen Neues
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 Übersicht der Verkehrseinschränkungen in der Gemeinde Schmiedeberg und den Ortsteilen Neues
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Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde übernimmt ab 27. März 2009 die der Gemeinde Schmiedeberg als örtliche Verkehrsbehörde obliegenden Aufgaben nach § 45 STVO.
Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Schmiedeberg und der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde (zu straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben nach § 45 STVO)
   

Die Aufgaben einer Unteren Straßenverkehrsbehörde bestehen darin, den Verkehr auf der Straße zu ordnen, die Straße als Gut zu schützen und für eine einheitliche Anwendung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen Sorge zu tragen.

Die Straßenverkehrsbehörde wird tätig auf Antrag, aufgrund von Gesetzen und ihren Änderungen sowie aufgrund eigener Feststellungen.

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Das gleiche Recht haben sie:

  • zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
  • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
  • zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
  • zum Schutz der Gewässer,
  • hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen
  • zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe
  • zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

Hierzu können die unteren Straßenverkehrsbehörden so genannte verkehrsbehördliche Anordnungen treffen.

Zuständigkeiten der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde als untere Straßenverkehrsbehörde ab 1. August 2008:

  • Anordnung zur Absicherung von Baustellen nach der StVO auf Gemeinde-, Kreis-, Staats- und innerörtlichen Bundesstraßen (Baustellenabsicherung)
  • Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Gemeindegebiet
  • Erlaubnisse für den Großraum- und Schwerlastverkehr
  • Genehmigung von (gemeindeübergreifenden) Veranstaltungen auf Straßen, die über den öffentlichen Gemeingebrauch hinausgehen (Stadtfest, Marathon, Umzüge, Fahrradrennen)
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Hindernisse auf Verkehrsflächen, Halt- und Parkverboten, Gurtbefreiung)
  • Anordnung von Verkehrsunterricht
  • Mitwirkung bei der Verkehrsunfallkommission (VUK)
  • Durchführung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung
  • Durchführen von Verkehrsschauen
  • Erstellen von Parkausweisen für Anwohner, Schwerbehinderte
     
  • Sondernutzung
    Antragsbearbeitung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Plakatierung, Lichtmastenwerbung:
    Antrag zur Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (PDF-Datei) Neues
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    Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakattafeln (PDF-Datei) Neues
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    Hinweise zum Aufstellen von Plakattafeln (PDF-Datei) Neues
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Alle Antragsformulare sind im Verkehrsamt oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Markt 2, 01744 Dippoldiswalde erhältlich. Diese können aber auch vom Formularbereich des Dokumentenservers Neues
Fenster auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.

Gemeindlicher Vollzugsdienst Neues
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