Benutzung und Handhabung der Parkscheibe
Information des gemeindlichen Vollzugsdienstes der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Fahrzeugführer über die Benutzung und Handhabung der Parkscheibe, gemäß § 13 Straßenverkehrsordnung (StVO), informieren.
Die Parkscheibe hat eine vorgeschriebene Größe von elf Zentimeter Breite und Fünfzehn Zentimeter Höhe, muss blau sein und eine Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format haben. Aufdrucke oder Werbung auf der Vorderseite sind nicht erlaubt. Handgeschriebene Zettel mit der Ankunftszeit als Parkscheiben-Ersatz sind nicht erlaubt.
Die Zeit wird manuell eingestellt, in dem die Scheibe gedreht wird, bis der Strich mit der entsprechenden Angabe unter dem weißen Dreieck (Pfeil) die der tatsächlichen Ankunft folgende halbe Stunde zeigt. Die Einteilung der Skala erlaubt absichtlich nur eine Genauigkeit von halben Stunden. Ein Einstellen auf einen weißen Zwischenraum ist nicht gestattet.
Beispiel: Bei Ankunft zwischen 11:00 Uhr und 11:29 Uhr und 59 Sekunden muss (nicht kann oder darf) der Pfeil auf der Parkscheibe auf den nächsten Strich, also 11:30 Uhr, eingestellt werden, weil schon um Punkt 11:00 Uhr die nächste halbe Stunde anfängt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Bei Ankunft zwischen 11:30 Uhr und 11:59 Uhr ist die Scheibe auf 12:00 Uhr zu drehen. Von der eingestellten Uhrzeit an darf das Fahrzeug dann bis zur angegebenen Höchstparkdauer abgestellt werden.
Selbstverständlich sind auch keine Tricks erlaubt, die Beschränkung der Parkzeit zu umgehen, wie etwa die Parkscheibe immer wieder vorzustellen oder dies durch eine Parkscheibe mit integriertem Uhrwerk erledigen zu lassen.





