Parkausweis für Schwerbehinderte
Bestimmte schwerbehinderte Menschen können einen Schwerbehindertenparkausweis mit entsprechenden Parkerleichterungen erhalten. Der Gesetzgeber sieht nach den unterschiedlichen Schwerbehinderungen hierfür zwei verschiedene Parkausweise vor:
EU-einheitlicher Parkausweis
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die z.T. auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.
Berechtigtenkreis
• Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
• Blinde Menschen
• Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Benötigte Unterlagen
• Schwerbehindertenausweis mit Eintrag: aG oder Bl, bei Phokomelie und Amelie (vergleichbar) ohne besonderen Eintrag
• Passbild
• Personalausweis oder Meldebescheinigung
Hinweis:
Der alte dunkelblaue Parkausweis für Schwerbehinderte ohne Passfoto auf der Rückseite ist seit dem 31.12.2010 ungültig.
Dies gilt auch, wenn dieser eine längere oder unbefristete Gültigkeit zum Inhalt hat. Er kann jedoch kostenlos gegen einen neuen hellblauen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte getauscht werden. Hierzu werden nur die vorgenannten Unterlagen benötigt.
Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis
Der orange bundeseinheitliche Schwerbehindertenparkausweis sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.
Berechtigtenkreis
• Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
• Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen ( und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
• Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
• Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %
Benötigte Unterlagen
• Schwerbehindertenausweis
• Personalausweis oder Meldebescheinigung
Aktueller EU-Parkausweis mit Foto auf der Rückseite EU-Parkausweis Rückseite


Alter blauer Parkausweis ohne Foto seit 31.12.2010 ungültig!
Vor dem 01.01.2001 ausgegebener Parkausweis ohne Foto Bundeseinheitlicher Schwerbehindertenparkausweis







