Zensus 2011 geht auf die Zielgerade
Viele Haushalte, Gebäudeeigentümer und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften haben ihre Angaben beim Zensus bereits gemacht. Auf den einen oder anderen kann in nächster Zeit dennoch ein weiterer Fragebogen oder auch eine telefonische Rückfrage zukommen. Es ist möglich, dass manche Angaben widersprüchlich sind oder wichtige Angaben fehlen. Damit am Ende das Ergebnis stimmt, müssen diese Unklarheiten beseitigt werden. Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten gibt es deshalb verschiedene Nachbefragungen.
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
Im Februar 2012 startet die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Diese Befragung ist für die exakte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in kleineren Gemeinden von sehr großer Bedeutung.
Beim Abgleich der Melderegisterdaten mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung können Unstimmigkeiten auftreten. Der klassische Fall sind Einfamilienhäuser, bei denen die Kinder noch gemeldet sind aber nicht mehr dort wohnen. Um die amtliche Einwohnerzahl richtig zu ermitteln, müssen solche Unstimmigkeiten mittels eines Interviews geklärt werden.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet nur in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und nur an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung (in der Regel Einfamilienhäuser) statt.
Konsequenzen aus der Befragung müssen die Befragten nicht fürchten, denn wie bei allen Befragungen des Zensus gilt auch hier das Rückspielverbot: Das heißt, es werden keine Informationen an andere Behörden oder private Institutionen zurückgespielt – auch nicht an die Einwohnermeldeämter.
Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (Mehrfachfallprüfung)
Und noch eine Befragung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen: die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (auch Mehrfachfallprüfung genannt).
Dabei werden all diejenigen um Klärung gebeten, deren Melderegisterdaten unplausible Angaben enthalten. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Damit auch diese Personen beim Zensus der richtigen Gemeinde zugeordnet werden können, erhalten sie vom Statistischen Landesamt Sachsen einen Fragebogen per Post.
Diese Befragung findet im Falle von mehreren Hauptwohnsitzen nur dann statt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern befindet; diejenigen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall einen Fragebogen.
Auch bei dieser Befragung werden keinerlei Informationen an die Einwohnermeldeämter oder andere Behörden weitergegeben.
Ersatzweise Erhebung bei Antwortausfällen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung
Konnten zu einem Wohngebäude trotz sorgfältiger Recherche in verschiedenen Datenquellen keine Eigentümer oder Verwalter ermittelt werden, finden hierfür sogenannte Ersatzvornahmen statt. In diesen Fällen werden Erhebungsbeauftragte vor Ort die benötigten Gebäudeinformationen wie Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen, Gebäudetyp und Baujahr anhand des Fragebogens der Gebäude- und Wohnungszählung erheben.
Telefonische und schriftliche Nachfragen
Und schließlich können Befragte auch einen Anruf in Sachen Zensus erhalten: Sollten in einem ausgefüllten Fragebogen Angaben fehlen, schwer lesbar oder unplausibel sein, wird dies möglichst einfach durch telefonische Rückfrage geklärt. In bestimmten Fällen kann diese Rückfrage auch schriftlich erfolgen.
Musterfragebögen und weitere Informationen finden Sie unter http://www.zensus2011.de
Die örtliche Erhebungsstelle Dippoldiswalde ist weiterhin gern Ihr Ansprechpartner in Sachen Zensus 2011. Kostenfreie Rufnummer: 0800 589 27 93
Claudia Glöß
Leiterin der örtlichen Erhebungsstelle





