Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde hat sich die
Wortmarke 301 10 608 - „Tor zum Osterzgebirge“
gesichert.
Die Marke wurde im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes aufgenommen.
Deutsches Markenrecht
Der Schutz von Marken ist unter anderem im deutschen Markenrecht geregelt. Den Schwerpunkt stellt der Schutz eingetragener Marken dar. Markenrechte sind ausschließliche Rechte. Das bedeutet, dass die Stadt als Inhaber der Rechte an der Marke andere von der Benutzung der Marke ausschließen und bei Zuwiderhandlung Unterlassung, Schadensersatz und weitere Ansprüche geltend machen kann. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG besteht bezüglich der Marke Identitätsschutz, Verwechslungsschutz und Bekanntheitsschutz.
Aufgrund des Inkrafttretens der 9. Klassifikation von Nizza sind unsere Dienstleistungen in die Klassen 35 (Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten) 41 (Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten) und 43 (Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen) klassifiziert. Leitklasse ist die Klasse 41.
Die Stadt als Inhaber der Marke wird die Nutzung einem Dritten nur ausschließlich nach Vorliegen eines schriftlichen Antrages und dessen Prüfung gewähren. Ein entsprechender Antrag kann unter
http://www.dippoldiswalde.de/dokumente/pages/formulare.php#Tor zum Osterzgebirge
heruntergeladen werden.
Die Verwendung der Marke ist gebührenpflichtig und wird nur bis maximal 31.01.2021 bewilligt.





