Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Ehrenbürgerrecht
§ 26
(1) Der Gemeinderat kann Personen, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der
Gemeinde oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht
verleihen.
(2) Das Ehrenbürgerrecht kann aus wichtigem Grund durch Beschluss des Gemeinderats
aberkannt werden.
Ehrenbürger der Stadt Dippoldiswalde
- Stadtrichter Haase (seit 1855)
- Diakonus Mühlberg (seit 1869)
- Ratsmann Fischer (seit 1878)
- Otto v. Bismarck (seit 1895)
- Oberkirchenrat Hempel (seit 1916)
- Konrad Knebel (seit 1918)
- Erhard Unger (seit 2001)
- Horst Bellmann (seit 2007)
- Dr. Günter Groß (seit 2009)
Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder Ansehen des Ortes verdient gemacht hat. Die Ernennung oder Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ist üblicherweise in der Hauptsatzung geregelt, meist ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats erforderlich. Darüber hinaus verleihen Universitäten eine Ehrenbürgerwürde.
Die Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen, wenngleich manche Gemeinden in ihren Jahrbüchern auch Listen historischer Ehrenbürger führen. Mitunter ist die Ehrenbürgerschaft mit besonderen Privilegien verbunden, zum Beispiel die Gewährung von Vorzugsbehandlung (Freifahrt, freie Theaterkarten, etc.) in stadteigenen Einrichtungen. Nicht ganz unüblich geworden ist es auch, prominente Leute auf diese Weise vorzuzeigen, die es als Sohn oder Tochter dieses Ortes zu besonderer überregionaler Bekanntheit gebracht haben. Die Ehrenbürgerurkunde wird üblicherweise persönlich überreicht, so dass die Annahme auch eine Ehrerweisung des Geehrten an die Stadt darstellt.
Das Ehrenbürgerrecht geht ursprünglich auf die Französische Revolution und ihren Titel „bourgeois honoraire“ zurück. Die ersten deutschen Städte, die einen ähnlichen Ehrentitel verliehen haben, waren 1790 Saarbrücken sowie 1795 Frankfurt am Main und Bremen. (Quelle: www.wikipedia.org)





