Auf Grundlage der
zwischen der Gemeinde Malter und der Stadt Dippoldiswalde
abgeschlossen Eingliederungsvereinbarung vom 17. Dezember
2002 bleibt das Ortsrecht der Gemeinde Malter bis zum 31.
Dezember 2006 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren
Zeitpunkt durch Ortsrecht der Stadt Dippoldiswalde ersetzt
wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt.
Rechtsverbindliche
Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und
sonstige Satzungen der Gemeinde Malter nach dem
Baugesetzbuch bleiben vorbehaltlich anderweitiger
Festsetzungen durch die Stadt Dippoldiswalde in Kraft.
Die Einarbeitung und Überarbeitung der
Satzungen in unsere Internetpräsentation erfolgt zur Zeit.
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