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Dippoldiswalde

  
Satzungen

Anlage 1
der Satzung zur Regelung der Nutzung und Erhebung von Nutzungsgebühren für die Sportstätten der Stadt Dippoldiswalde vom 07.September 2001 

Gebührenverzeichnis für die Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Dippoldiswalde

in Euro

Bezug Nutzer org. Sportverein
§ 7 Abs. 1
Sportgruppen/gemeinsame Vereine § 7 Abs. 1 Pkt. 2 und 3 Kommerzielle und sonstige Nutzer § 7 Abs. 1, Pkt. 4
1. Hallen-/Platzgebühren (Berechnung nach § 6 Absätze 1 bis 4) in Euro/Stunde
Normalturnhallen (ab 200 m²)
Turnhalle Mittelschule Dippoldiswalde 5,00 7,50 24,20
Turnhalle Grundschule Reichstädt 5,00 7,50 26,65
Turnhalle Mittelschule Reinholdshain 5,00 7,50 20,70
Sporthallen (ab 400 m²)
Jahnturnhalle 7,50 11,25 33,10
(Kegelbahn) 7,85
Gebühren für Schulsport des Gymnasiums
Turnhalle Mittelschule 6,05
Jahnturnhalle 8,30
Plätze
Sportobjekt Talsperrenstraße
(Hartplatz u. Sportlerheim)
2,50 3,75 keine Vergabe
Sportplatz-/heim Reichstädt 2,50 3,75 keine Vergabe
2. Sonstige Gebühren (keine Ermäßigung möglich) in EURO/Tag
Sonstiges Inventar 10,00

Anlage 2
der Satzung zur Regelung der Nutzung und Erhebung von Nutzungsgebühren für die Sportstätten der Stadt Dippoldiswalde vom 07.September 2001 

Kategorien und Umrechnungsfaktoren für die Erhebung von Grundgebühren (für Benutzer nach § 10)

Kategorie Anteil %
Kinder/Jugendliche
Umrechnungsfaktor
* A 1,0
B bis 10 % 0,7
C 10,1 bis 20 % 0,6
D 20,1 bis 30 % 0,5
E 30,1 bis 40 % 0,4
F 40,1 bis 50 % 0,3
G über 50 % 0,2

* Nutzer soweit nicht unter B bis G aufgeführt

 

Hinweis nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGem0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 i.g.F.

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