Mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 des
Landratsamtes Weißeritzkreis wurde die Genehmigung der Vereinbarung
über die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde
erteilt.
Sächsisches Amtsblatt vom 30. Januar 2003
(Seite 90):
Bekanntmachung des
Landratsamtes Weißeritzkreis
über die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde
vom 19. Dezember 2002
Hiermit wird bekannt gemacht, dass gemäß § 8
Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345),
die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2002 (SächsGVBl.
S. 86) geändert worden ist, das Landratsamt Weißeritzkreis unter
Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern mit Bescheid
vom 18. Dezember 2002 (Az.: 11.2-092.40.080/02-L) die Vereinbarung über
die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde
genehmigt hat.
Die Eingliederung erfolgte mit Wirkung zum 01.
Januar 2003.
Dippoldiswalde, den 19. Dezember 2002
Landratsamt Weißeritzkreis
Greif
Landrat