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Dippoldiswalde

  
Satzungen

Mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 des Landratsamtes Weißeritzkreis wurde die Genehmigung der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde erteilt.

Sächsisches Amtsblatt vom 30. Januar 2003 (Seite 90):

Bekanntmachung des Landratsamtes Weißeritzkreis 
über die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde vom 19. Dezember 2002

Hiermit wird bekannt gemacht, dass gemäß § 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2002 (SächsGVBl. S. 86) geändert worden ist, das Landratsamt Weißeritzkreis unter Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern mit Bescheid vom 18. Dezember 2002 (Az.: 11.2-092.40.080/02-L) die Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde genehmigt hat.

Die Eingliederung erfolgte mit Wirkung zum 01. Januar 2003.

Dippoldiswalde, den 19. Dezember 2002

Landratsamt Weißeritzkreis

Greif
Landrat

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