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Dippoldiswalde

  
Satzungen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Malter in die Stadt Dippoldiswalde
 (Eingliederungsvereinbarung)

Die Gemeinde Malter, vertreten durch Herrn Bürgermeister Ulrich Kretzschmar

und die

Stadt Dippoldiswalde, vertreten durch Herrn Bürgermeister Horst Bellmann

schließen auf Grund der §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen folgende Vereinbarung:

§ 1 Eingliederung

Die Gemeinde Malter wird zum 01. Januar 2003 in die Stadt Dippoldiswalde eingegliedert.

§ 2 Rechtsnachfolge

(1) Die Stadt Dippoldiswalde ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Malter.

(2) Die eingegangenen Verträge sowie die Rechtsposition aufgrund Mitgliedschaft der Gemeinde Malter in Verbänden und Vereinigungen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

§ 3 Ortsteilname; Wahrung der Eigenart

(1) Die Gemeinde Malter besteht aus folgenden drei Ortsteilen

Malter

Paulsdorf

Seifersdorf

Die drei Ortsteilnamen der Gemeinde Malter bleiben als Ortsteilnamen der Stadt Dippoldiswalde bestehen.

(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das kulturelle Leben in den Ortsteilen sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können.

§ 4 Einwohner und Bürger

(1) Die Bürger und Einwohner der Gemeinde Malter werden mit der Eingliederung in die Stadt Dippoldiswalde deren Bürger und Einwohner.

(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Gemeinde Malter wird auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Dippoldiswalde angerechnet.

§ 5 Ortsrecht

(1) Das Ortsrecht der Gemeinde Malter (Anlage 2) bleibt bis zum 31. Dezember 2006 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der Stadt Dippoldiswalde ersetzt wird oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt.

(2) Die Stadt Dippoldiswalde erlässt für das gesamte Gemeindegebiet eine Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003. Die Stadt Dippoldiswalde erstellt die Jahresrechnung der Gemeinde Malter für das Jahr 2002.

(3) Die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung, die Bekanntmachungssatzung und die Entschädigungssatzung der Gemeinde Malter treten mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung außer Kraft.

(4) Rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen der Gemeinde Malter nach dem Baugesetzbuch bleiben vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch die Stadt Dippoldiswalde in Kraft.

§ 6 Gemeindevertretung

Der Gemeinderat der Gemeinde Malter (12 Gemeinderäte) tritt für die Dauer der laufenden Wahlperiode in den Stadtrat der Stadt Dippoldiswalde über. Die Zahl der Stadträte der Stadt Dippoldiswalde erhöht sich entsprechend.

§ 7 Ortschaftsverfassung

(1) Die für das Gebiet der Gemeinde Malter bestehenden Ortschaftsverfassungen gemäß §§ 65 bis 69 der Sächsischen Gemeindeordnung bleiben erhalten. Die Hauptsatzung der Stadt Dippoldiswalde wird entsprechend geändert.

(2) Die jetzigen Mitglieder der Ortschaftsräte Malter, Paulsdorf und Seifersdorf bilden für die Dauer der laufenden Wahlperiode den jeweiligen Ortschaftsrat.

(3) Für das Gebiet der Gemeinde Malter wird im Ortsteil Seifersdorf, Bergstraße 56, eine örtliche Verwaltung eingerichtet (§ 65 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung). Sie dient den Einwohnern der Ortsteile Malter, Paulsdorf und Seifersdorf als zusätzliche Anlauf- und Beratungsstelle in Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung. Hierzu werden 2 x wöchentlich Sprechstunden abgehalten. Personal- und Sachausstattung unterliegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

§ 8 Bürgermeister

Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Malter wird mit Wirkung zum 01. Januar 2003 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis verabschiedet.

§ 9 Überleitung der Bediensteten

(1) Die Übernahme der Angestellten und Arbeiter richtet sich nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages bei der Gemeinde Malter Voll- und Teilzeitbeschäftigten werden unter Wahrung ihres Besitzstandes, soweit dieser den gesetzlichen Regelungen entspricht, mit allen Rechten und Anwartschaften aus dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis in den Dienst der Stadt Dippoldiswalde übernommen.

(2) Die im Dienst der Gemeinde Malter zurückgelegten Zeiten werden so behandelt, als ob sie bei der Stadt Dippoldiswalde verbracht worden wären. Den Beschäftigten wird bei gleicher Eignung und Leistung der gleiche Aufstieg gewährleistet.

(3) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung wird die Gemeinde Malter keine Veränderungen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Beschäftigten vornehmen, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist. Dies gilt auch für Neueinstellungen.

§ 10 Infrastrukturmaßnahmen

(1) In dem Gebiet der Gemeinde Malter sind von der Stadt Dippoldiswalde alle notwendigen Maßnahmen der Daseinfürsorge nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Einwohner durchzuführen.

Hierzu sind unter anderem folgende Investitionsmaßnahmen zu beginnen oder fortzuführen:

- Erhalt des Kindergartenstandortes und Neubau eines Kindergartengebäudes in Seifersdorf unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt Dippoldiswalde

- Erhalt und Sanierung der Grundschule Seifersdorf

- Wiederherstellung des Geschäftsbetriebes des Erlebnisbades Paulsdorf nach dem Hochwasser

- dringend angestrebt wird der Bau eines Fußweges zwischen Dippoldiswalde und Paulsdorf sowie die schrittweise Erweiterung des Fußwegenetzes auf die anderen Ortsteile

- angestrebt wird die Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die zukünftige Stadtteilfeuerwehr Seifersdorf

- Erweiterung des Gerätehauses der Feuerwehr Paulsdorf entsprechend den existierenden Planungsunterlagen

- Ein- und Herrichtung der schon durch die Gemeinde Malter zugesagten Löschwasserentnahmestellen in den Ortsteilen der derzeitigen Gemeinde Malter (Steinborn in Malter, AWO-Seniorenheim in Seifersdorf, Feuerlöschteich mit befestigter Wasserentnahmestelle auf dem Mühlfeld in Paulsdorf laut Bebauungsplan der Gemeinde Malter)

- Planung und Umsetzung eines touristischen Leitsystems für alle Ortsteile im Rahmen der Verkehrskonzeption der Stadt Dippoldiswalde

(2) Maßnahmen nach Absatz 1 müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und einer sinnvollen Fachplanung für die Gesamtheit der Stadt Dippoldiswalde entsprechen.

(3) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung wird die Gemeinde Malter keine Entscheidungen treffen, die ihrer finanzwirtschaftlichen Lage Nachteile bereiten oder mit nicht unerheblichen Aufwendungen verbunden sind bzw. die in ihrer Wirkung über das Jahr 2002 hinausgehen, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist.

(4) Es wird angestrebt, zeitnah den Bereich Erholungswesen der Gemeinde Malter in eine andere Rechtsform umzuwandeln.

(5) Die Stadt Dippoldiswalde wird alle Maßnahmen unternehmen, dass der Status „Staatlich anerkannter Erholungsort Malter“ erhalten bleibt.

(6) Die bestehenden, kulturell und sportlich genutzten Einrichtungen der Gemeinde Malter werden erhalten bzw. die ortsansässigen Vereine werden bei der Erhaltung und Bewirtschaftung dieser Einrichtungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Dippoldiswalde unterstützt.

§ 11 Verwendung staatlicher Förderung

Die Stadt Dippoldiswalde wird Zuschüsse für die Gemeindeeingliederung nach Maßgabe des Finanzausgleichgesetzes beantragen. Die zufließenden Zuwendungen sollen zur Deckung von Fehlbeträgen, besonderen finanziellen Belastungen und für Investitionen verwendet werden.

§ 12 Nahverkehr

Die Stadt Dippoldiswalde wird gegenüber den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs darauf hinwirken, dass zwischen der bisherigen Gemeinde Malter und der Stadt Dippoldiswalde bedarfsgerechte Nahverkehrsverbindungen geschaffen werden.

§ 13 Feuerwehr

Die Ortsteilfeuerwehr Seifersdorf wird Stadtteilfeuerwehr. Die Ortsteilfeuerwehren Malter und Paulsdorf werden in Züge der Stadtteilfeuerwehr Seifersdorf umgewandelt.

§ 14 Archiv

Das archivwürdige Schriftgut der Gemeinde Malter wird unter Beachtung des Archivgesetzes und der jeweils geltenden Akten- und Archivordnung getrennt als eigene Abteilung des Archivs der Stadt Dippoldiswalde geführt.

§ 15 Streitvertretung

(1) Für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden
Herr Ulrich Kretzschmar und Herr Axel Ruhsam (Stellvertreter) als Streitvertreter für die Gemeinde Malter benannt.

(2) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll die Beratung der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden.

§ 16 Rechtswirksamkeit der Vereinbarung

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke solle eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die beteiligten Gemeinden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.

§ 17 In-Kraft-Treten

Diese Vereinbarung tritt am 01. Januar 2003 in Kraft.

Gemeinde Malter,
den 17.12.2002

Dienstsiegel
 

Stadt Dippoldiswalde,
den 17.12.2002

Dienstsiegel
 

U. Kretzschmar
Bürgermeister 
H. Bellmann
Bürgermeister

Anlage 1
zur Eingliederungsvereinbarung
Betreff: § 2 Abs. 2 – Rechtsnachfolge
Mitgliedschaften:

  • Abwasserzweckverband „Einzugsgebiet der Talsperre Malter“ (AZV)
  • Trinkwasserzweckverband „Weißeritzgruppe“ (TWZ)
  • Unfallkasse Sachsen
  • Sächsische Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
  • Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)
  • Ostdeutsche Kommunalversicherung (OKV)
  • Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG)
  • Kreisfeuerwehrverband Osterzgebirge e.V.
  • Fremdenverkehrsgemeinschaft „Östliches Erzgebirge“
  • Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Ostsachsen (KDO)
  • Kommunaler Versorgungsverband Sachsen (KVS)
  • Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung Sachsen/Ost mbH
  • Landschaftspflegeverband Osterzgebirge und Vorland e.V.

Anlage 2
zur Eingliederungsvereinbarung
bestehende Satzungen der Gemeinde Malter

  • - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) vom 29. Januar 2002
  • - Feuerwehrsatzung der Gemeinde Malter vom 18. März 1997 in der zuletzt geänderten Fassung vom 02. Dezember 1997
  • - Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Malter vom 02. Dezember 1997
  • - Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Malter (FFw-Entschädigungssatzung) vom 15. April 1997
  • - Entgeltordnung für die Benutzung des Bereiches Erholungswesen der Gemeinde Malter
  • - Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Malter (Hundesteuersatzung) vom 21. Dezember 1999 in der zuletzt geänderten Fassung vom 25. September 2001
  • - Satzung über die Benutzung von Parkplätzen und die Erhebung von Parkgebühren der Gemeinde Malter (Parkplatzsatzung) vom 29. Januar 2002 in der zuletzt geänderten Fassung vom 26. März 2002
  • - Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 21. Januar 1997 in der zuletzt geänderten Fassung vom 25. April 2001
  • - Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Malter (Straßenreinigungssatzung) vom 07. Juli 1998 in der zuletzt geänderten Fassung vom 14. März 2000
  • - Satzung zur Benutzung und zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Club- und Versammlungsräume in der Gemeinde Malter vom 29. Januar 2002
  • - Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Malter (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 23. Oktober 2001 in der zuletzt geänderten Fassung vom 25. Juni 2002
  • - Satzung zur Benutzung und zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Totenfeierhalle in der Gemeinde Malter, OT Seifersdorf vom 13. Mai 1997
  • - Marktsatzung der Gemeinde Malter vom 11. Juni 1996
  • - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Marktes der Gemeinde Malter (Marktgebührensatzung) vom 11. Juni 1996
  • - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Malter vom 30. April 2002
  • - Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Malter (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) vom 10. Oktober 2000 in der zuletzt geänderten Fassung vom 11. April 2001
  • - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Malter (Erschließungsbeitragssatzung) vom 12. Dezember 2000 in der zuletzt geänderten Fassung vom 25. September 2001
  • - Satzung über die Erhebung von Beiträgen von Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 18. Dezember 2001
  • - Richtlinie über die Stundung von Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen vom 28. Januar 2002
  • - Satzung zur Festsetzung geschützter Landschaftsbestandteile – Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Malter (Baumschutzsatzung) vom 13. Februar 1997 in der zuletzt geänderten Fassung vom 23. Oktober 2001
  • - Gestaltungssatzung der Gemeinde Malter vom 20. Dezember 1999
  • - Satzung der Gemeinde Malter vom 29. August 2000 über die Veränderungssperre für das Fl.st. 37/1 der Gemarkung Malter in 01744 Malter, Am Bahnhof 2 (gültig bis 17. Juli 2003, wenn nicht nochmalige Verlängerung beantragt wird)
  • - Wasserwehrsatzung der Gemeinde Malter vom 30. Mai 2000
  • - Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Malter der Gemeinde Malter (Klarstellungssatzung OT Malter) vom 27. November 2001
  • - Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Paulsdorf der Gemeinde Malter (Klarstellungssatzung OT Paulsdorf) vom 27. November 2001
  • - Satzung zur Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Seifersdorf der Gemeinde Malter (Klarstellungssatzung OT Seifersdorf) vom 27. November 2001

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