Stadtwappen von Dippoldiswalde
Dippoldiswalde

  
Satzungen

Stadt Dippoldiswalde
Landkreis Weißeritzkreis

Satzung
zur 1. Änderung
der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Dippoldiswalde und ihren Ortsteilen (Hundesteuersatzung) vom
vom 03. März 2005

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55) in Verbindung mit § 2 und § 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418 ff.) hat der Stadtrat der Stadt Dippoldiswalde in seiner öffentlichen Sitzung am 02. März 2005 folgende Satzung über die 1. Änderung zur der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Dippoldiswalde und ihren Ortsteilen (Hundesteuersatzung) beschlossen:

§ 1 Änderungen

(1) Im § 2 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen Hundesteuersatzung wird die Ziffer "1."
vor Satz 2 ersatzlos gestrichen.

(2) Im § 2 Abs. 3 Satz 3 der bisherigen Hundesteuersatzung wird der Wortlaut "Ziffer 1" durch "Satz 2" ersetzt und mit den Worten "oder Hunde, bei denen
durch Entscheidung der jeweils zuständigen Polizeibehörde die Gefährlichkeitsvermutung widerlegt wurde" ergänzt.

(3) Im § 2 Abs. 3 nach Satz 3 der bisherigen Hundesteuersatzung wird folgender
Satz eingefügt:
Satz 1 gilt auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der jeweils
zuständigen Polizeibehörde festgestellt wurde.

(4) Im § 2 Abs. 3 Satz 5 der bisherigen Hundesteuersatzung wird die Ziffer "2."
vor Satz 5 ersatzlos gestrichen.

(5) Nach § 2 Abs. 3 der bisherigen Hundesteuersatzung wird folgender Absatz 4
angefügt:
(4) Abs. 2 und 3 gelten nicht für Diensthunde von Bundes- und
Landesbehörden, für Hunde im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, für
Blindenhunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde, soweit sie im Rahmen
ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden.

(6) Im § 3 Abs. 3 der bisherigen Hundesteuersatzung wird das Wort "Haltern" durch
das Wort "Haushaltsangehörigen" ersetzt.

(7) Im § 4 Abs. 4 Satz 1 der bisherigen Hundesteuersatzung werden die in Klammern gesetzten Worte "z.B. Verkauf, Abgabe oder Tod des Hundes" ersatzlos gestrichen.

(8) Im § 4 Abs. 4 der bisherigen Hundesteuersatzung werden die Sätze 2 und 3
ersatzlos gestrichen.

(9) Der § 5 Abs. 4 der bisherigen Hundesteuersatzung enfällt.

(10) Im § 5 wird der Abs. 5 der bisherigen Hundesteuersatzung zum Abs. 4.

(11) Im § 7 Abs. 1 Ziffer 5 der bisherigen Hundesteuersatzung wird das Wort "Laboratorien" durch das Wort "Hunden" ersetzt.

(12) Der § 7 Abs. 2 der bisherigen Hundesteuersatzung wird mit den Worten "im
Sinne von § 2" ergänzt.

(13) Der § 8 Abs. 4 der bisherigen Hundesteuersatzung wird mit den Worten "im
Sinne von § 2" ergänzt.

(14) Der § 9 Abs. 2 der bisherigen Hundesteuersatzung wird mit den Worten "im
Sinne von § 2" ergänzt.

(15) Der § 10 Abs. 2 Ziffer 1 der bisherigen Hundesteuersatzung erhält folgende
neue Fassung:
1. die Hunde, für die die Steuervergünstigung in Anspruch genommen werden
soll, nach Art und Größe für den angegebenen Verwendungszweck nicht
geeignet sind.

(16) Im § 11 Abs. 1 Satz 4 der bisherigen Hundesteuersatzung werden folgende
Sätze angefügt:
Ggf. ist auch die Entscheidung der Kreispolizeibehörde bzw. Ortspolizeibehörde
zur Widerlegung der Gefährlichkeitsvermutung vorzulegen.
Mit der Anzeige erteilt der Hundehalter sein Einverständnis, dass die Kreispolizeibehörde die Stadt im Fall der Feststellung der Gefährlichkeit
für diesen Hund informiert.

(17) Im § 11 Abs. 2 nach Satz 1 der bisherigen Hundesteuersatzung wird folgender
Satz eingefügt:
Wird diese Frist versäumt, so kann die Hundesteuer entgegen § 4 Abs. 4 bis
zum Ende des Kalendervierteljahres erhoben werden, in dem die Abmeldung
eingeht.

(18) Im § 11 Abs. 2 werden die Sätze 3, 4 und 5 der bisherigen
Hundesteuersatzung durch folgenden Satz ersetzt:
Das Ende der Hundehaltung ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen glaubhaft
nachzuweisen.

(19) Im § 12 Abs. 1 Satz 2 der bisherigen Hundesteuersatzung werden die Worte
"deren Gültigkeit sich wiederum nach den Angaben auf der Steuermarke richtet"
ersatzlos gestrichen.

(20) Im § 12 Abs. 3 der bisherigen Hundesatzung wird das Wort "Marke" durch das
Wort "Marken" ersetzt.

(21) Im § 14 Abs. 1 Ziffer 5 der bisherigen Hundesteuersatzung werden die Worte
"am und" ersatzlos gestrichen.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung zur 1. Änderung der Hundesteuersatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

ausgefertigt: Dippoldiswalde, den 03. März 2005

Kerndt
Bürgermeister                       Siegel

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGem0) vom 18. März 2003 (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4/2003 vom 31. März 2003, S. 55) i. g. F.

Nach § 4 Satz 1 SächsGem0 gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Das gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister den Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in‚ Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kerndt
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:
Abdruck in der Sächsischen Zeitung erfolgt am: 11. März 2005

Hinweis nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGem0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juni 1999 i.g.F.

Zum Seitenanfang

Zur Startseite

 Aus dem Rathaus
  Einladungen
  Bekanntmachungen 
  Beschlüsse 
  Satzungen
  Wegweiser
  Telefonverzeichnis
  Stadträte
  Ortschaftsräte 
  Partnerschaften 
  Schulen 
  Kindertagesstätten 

Immobilienangebote


 Aktuelles, Termine

 Die Stadt 

 Geschichte

 Impressum