Stadtwappen von Dippoldiswalde
Dippoldiswalde

  
Satzungen

Landkreis Weißeritzkreis
Stadt Dippoldiswalde

Kostenverzeichnis
Anlage zu § 3 der Kostensatzung der Stadt Dippoldiswalde vom 03. April 2003

Lfd.Nr. Amtshandlung (% des Gegenstandswertes) Gebühr in EUR
1. Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche 2,50 bis 50,00
2. Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher o.ä. Bestimmungen  2,50 bis 500,00
3. Fristverlängerungen Verlängerung der Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag  auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung erforderlich machen würde 10 % bis 25 % der für die Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr mindestens 2,50
4. Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung nach Nr. 2 2,50 bis 250,00
5. Beglaubigungen, Bestätigungen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 2,50 bis 50,00
6. Bescheinigungen Zeugnisse (amtl. festgest. Tatsache / z.B. Bürger der Gemeinde zu sein), Ausweise aller Art usw. (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 2,50 bis 50,00
7. Fundsachen Aufbewahrung einschl. Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder
7.1. bei Sachen bis zu 500 EUR Wert 2 % des Wertes,mindestens jedoch 2,50
7.2. bei Sachen über 500 EUR Wert 2 % von 500 und 1 % des Mehrwertes
7.3. bei Tieren  Kosten der Unterbringung
8. Schreibgebühren
8.1. Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung - Fotokopien hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene DIN A 4 Seite
8.1.1. für Schriftstücke, die in deutscher und sorbischer Sprache abgefasst sind 5,00
8.1.2. für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 10,00
8.1.3. für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde 7,00
8.2. Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. mittels Kopiergerät oder Textautomaten 
8.2.1. bei einem Format bis zu DIN A 4 für die erste Seite 0,77
für jede weitere Seite 0,51
8.2.2. bei einem größeren Format für die erste Seite 1,28
für jede weitere Seite 1,02
9. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren bei öffentlich-rechtlichen Forderungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten
9.1. Mahnung gemäß § 13 SächsVwVG 2,50 bis 25,00
9.2. Pfändung gemäß §§ 14, 15 SächsVwVG Pfändungsgebühr gemäß Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 GVKostG
9.3. Verwertung von Sicherheiten gemäß § 16 SächsVwVG i.V.m. § 327 AO 2,5fache Pfändungsgebühr unter Beachtung des § 21 GVKostG
9.4. Androhung von Zwangsmitteln nach § 20 SächsVwVG, soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden sind, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird 10,00 bis 50,00
9.5. Festsetzung von Zwangsgeld nach § 22 Abs. 2 SächsVwVG 2,50 bis 1.000,00
9.6. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang nach §§ 24 oder 25 SächsVwVG 25,00 bis 1.000,00
9.7. Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen
9.7.1. bei Geldansprüchen  50 % der Gebühr nach Nr. 9.2. Mindestens 5,00
9.7.2. sonstige 5,00 bis 100,00
10. Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
10.1. Bereitstellen und Programmieren von Chipkarten zum Bedienen der Parkscheinautomaten
für Anwohner 25,00
für Gewerbetreibende  200,00

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