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Satzungen
Landkreis Weißeritzkreis
Stadt Dippoldiswalde
Kostenverzeichnis
Anlage zu § 3 der Kostensatzung der Stadt Dippoldiswalde vom 03. April
2003
| Lfd.Nr.
Amtshandlung (% des Gegenstandswertes) |
Gebühr
in EUR
|
| 1. Auskünfte,
insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche |
2,50
bis 50,00 |
| 2.
Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher
o.ä. Bestimmungen |
2,50
bis 500,00 |
| 3.
Fristverlängerungen Verlängerung der Frist, deren Ablauf einen
neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen
Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung
erforderlich machen würde 10 % bis 25 % der für die
Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Bewilligung
vorgesehenen Gebühr |
mindestens
2,50 |
| 4.
Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer
Genehmigung nach Nr. 2 |
2,50
bis 250,00 |
| 5.
Beglaubigungen, Bestätigungen Amtliche Beglaubigung von
Unterschriften, Handzeichen und Siegeln |
2,50
bis 50,00 |
| 6.
Bescheinigungen Zeugnisse (amtl. festgest. Tatsache / z.B.
Bürger der Gemeinde zu sein), Ausweise aller Art usw. (auch
Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) |
2,50
bis 50,00 |
| 7. Fundsachen
Aufbewahrung einschl. Aushändigung an den Verlierer,
Eigentümer oder Finder |
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| 7.1. bei Sachen
bis zu 500 EUR Wert |
2
% des Wertes,mindestens jedoch 2,50 |
| 7.2. bei Sachen
über 500 EUR Wert |
2
% von 500 und 1 % des Mehrwertes |
| 7.3. bei Tieren |
Kosten
der Unterbringung |
| 8.
Schreibgebühren |
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| 8.1.
Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von
öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.
(sofern sie nicht durch Ablichtung - Fotokopien hergestellt
wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene DIN A 4
Seite |
|
| 8.1.1. für
Schriftstücke, die in deutscher und sorbischer Sprache
abgefasst sind |
5,00 |
| 8.1.2. für
Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind |
10,00 |
| 8.1.3. für
Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen,
Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die
Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur
Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene
Viertelstunde |
7,00 |
| 8.2.
Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von
öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.
mittels Kopiergerät oder Textautomaten |
|
| 8.2.1. bei
einem Format bis zu DIN A 4 für die erste Seite |
0,77 |
| für jede
weitere Seite |
0,51 |
| 8.2.2. bei
einem größeren Format für die erste Seite |
1,28 |
| für jede
weitere Seite |
1,02 |
| 9.
Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren bei
öffentlich-rechtlichen Forderungen in
Selbstverwaltungsangelegenheiten |
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| 9.1. Mahnung
gemäß § 13 SächsVwVG |
2,50
bis 25,00 |
| 9.2. Pfändung
gemäß §§ 14, 15 SächsVwVG |
Pfändungsgebühr
gemäß Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 GVKostG |
| 9.3. Verwertung
von Sicherheiten gemäß § 16 SächsVwVG i.V.m. § 327 AO |
2,5fache
Pfändungsgebühr unter Beachtung des § 21 GVKostG |
| 9.4. Androhung
von Zwangsmitteln nach § 20 SächsVwVG, soweit sie nicht mit
dem Verwaltungsakt verbunden sind, durch den die Handlung,
Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird |
10,00
bis 50,00 |
| 9.5.
Festsetzung von Zwangsgeld nach § 22 Abs. 2 SächsVwVG |
2,50
bis 1.000,00 |
| 9.6. Anwendung
der Zwangsmittel Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang nach
§§ 24 oder 25 SächsVwVG |
25,00
bis 1.000,00 |
| 9.7.
Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen
gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch
betreffen |
|
| 9.7.1. bei
Geldansprüchen |
50
% der Gebühr nach Nr. 9.2. Mindestens 5,00 |
| 9.7.2. sonstige |
5,00
bis 100,00 |
| 10.
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung |
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| 10.1.
Bereitstellen und Programmieren von Chipkarten zum Bedienen der
Parkscheinautomaten |
|
| für Anwohner |
25,00 |
| für
Gewerbetreibende |
200,00 |
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