Stadtwappen von Dippoldiswalde
Dippoldiswalde

  
Satzungen

Anlage zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kunst- und Musikschule Dippoldiswalde

Gebührentarife

Jahresgebühren bei wöchentlichem Unterricht

a) Schüler ohne eigenes Einkommen:

- 30 min Einzelunterricht 933,60 DM mtl. 77,80 DM
- 45 min Einzelunterricht 1.348,80 DM mtl. 112,40 DM
- 60 min Einzelunterricht 1.797,60 DM mtl. 149,80 DM
- 45 min Gruppenunterricht (x) 746,40 DM mtl. 62,20 DM
- 45 min Lehrgänge/Kurse (xx) 650,40 DM mtl. 54,20 DM

b) Schüler mit eigenem Einkommen:

- 30 min Einzelunterricht 1.035,60 DM mtl. 86,30 DM
- 45 min Einzelunterricht 1.492,80 DM mtl. 124,40 DM
- 60 min Einzelunterricht 1.989,60 DM mtl. 165,80 DM
- 45 min Gruppenunterricht (x) 806,40 DM mtl. 67,20 DM
- 45 min Lehrgänge/Kurse (xx) 722,40 DM mtl. 60,20 DM

c) Gebühr für die Notenbereitstellung: 24,00 DM/Jahr

d) Miete:

Für die Vermietung von schuleigenen Instrumenten wird eine Miete pro Jahr erhoben. Diese beträgt 20 % des Anschaffungswertes pro Instrument als Jahresgebühr. Sie kann als Monatsgebühr berechnet werden.

Legende:

(x) in der Regel 2 Schüler in einer Unterrichtsstunde
(xx) musikalische Früherziehung, Singeklassen, Malerei, Grafik, Tanz

Hinweis nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGem0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juni 1999 i.g.F.

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