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Dippoldiswalde

  
Satzungen

Satzung
zur Benutzung sowie zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Osterzgebirgsgalerie der Stadt Dippoldiswalde

(Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie)

vom 05. Februar 2004

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55) i. g. F. hat der Stadtrat der Stadt Dippoldiswalde in seiner öffentlichen Sitzung am 04. Februar 2004 folgende Satzung über die Benutzung sowie zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Osterzgebirgsgalerie der Stadt Dippoldiswalde (Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Ostererzgebirgsgalerie) beschlossen:

I. Grundsätze der Benutzung

§ 1 Allgemeines

(1) Das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Dippoldiswalde.

(2) Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage die Ausstellungen des Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie zu besichtigen und die Bibliothek und das Archiv für den privaten und dienstlichen Gebrauch zu benutzen. Näheres ist in der Benutzer- und Besucherordnung, welche nicht Bestandteil dieser Satzung ist, geregelt.

§ 2 Öffnungszeiten

Das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie haben festgelegte Öffnungszeiten, die durch Aushang bekannt gemacht werden.

§ 3 Benutzung

Die Besichtigung der Ausstellungen im Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie und die Benutzung der Bibliothek und des Archivs sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung geregelt.

§ 4 Haftung

Für eine verschuldete Beschädigung von Ausstellungsstücken während der Besichtigung haftet der Besucher bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Er hat grundsätzlich vollen Ersatz einschließlich aller Aufwendungen, die zur Wiederherstellung des Ausstellungsstückes notwendig sind, zu leisten.

II. Benutzungsgebühren (Anlage 1)

§ 5 Gebührengegenstand

Gebührengegenstand ist die Benutzung des Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie sowie deren Bibliothek und Archiv.

§ 6 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer die Ausstellungen im Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie besucht und deren Bibliothek und Archiv in Anspruch nimmt.

§ 7 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebühr entsteht zum Zeitpunkt des Besuches der Ausstellungen im Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Bibliothek und des Archivs.

(2) Die Gebühr ist vor Inanspruchnahme der Leistungen zur Zahlung fällig und am selbigen Tag an der Kasse im voraus zu entrichten.

§ 8 Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung

In Ausnahmefällen kann durch die Museumsleitung eine Gebührenbefreiung oder -reduzierung festgelegt werden.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Satzung zur Benutzung sowie zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Osterzgebirgsgalerie der Stadt Dippoldiswalde (Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie) tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten aller dieser Satzung entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.

Dippoldiswalde, den 05. Februar 2004

Bellmann
Bürgermeister (Dienstsiegel)

Verfahrensvermerk:
Abdruck in der Sächsischen Zeitung erfolgt am: 13. Februar 2004

Bellmann
Bürgermeister

Anlage 1 zur Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie 


Hinweis nach § 4 Abs.4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGem0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 i.g.F.

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