Satzung
zur Benutzung sowie zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das
Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Osterzgebirgsgalerie der
Stadt Dippoldiswalde
(Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das
Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie)
vom 05. Februar 2004
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55)
i. g. F. hat der Stadtrat der Stadt Dippoldiswalde in seiner
öffentlichen Sitzung am 04. Februar 2004 folgende Satzung über die
Benutzung sowie zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das
Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Osterzgebirgsgalerie der
Stadt Dippoldiswalde (Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für
das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die Ostererzgebirgsgalerie)
beschlossen:
I. Grundsätze der Benutzung
§ 1 Allgemeines
(1) Das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die
Osterzgebirgsgalerie sind öffentliche Einrichtungen der Stadt
Dippoldiswalde.
(2) Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage die Ausstellungen des Lohgerber-,
Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie zu besichtigen und
die Bibliothek und das Archiv für den privaten und dienstlichen
Gebrauch zu benutzen. Näheres ist in der Benutzer- und Besucherordnung,
welche nicht Bestandteil dieser Satzung ist, geregelt.
§ 2 Öffnungszeiten
Das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie
haben festgelegte Öffnungszeiten, die durch Aushang bekannt gemacht
werden.
§ 3 Benutzung
Die Besichtigung der Ausstellungen im Lohgerber-, Stadt- und
Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie und die Benutzung der
Bibliothek und des Archivs sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind
in der Anlage 1 zu dieser Satzung geregelt.
§ 4 Haftung
Für eine verschuldete Beschädigung von Ausstellungsstücken
während der Besichtigung haftet der Besucher bzw. sein gesetzlicher
Vertreter. Er hat grundsätzlich vollen Ersatz einschließlich aller
Aufwendungen, die zur Wiederherstellung des Ausstellungsstückes
notwendig sind, zu leisten.
II. Benutzungsgebühren (Anlage 1)
§ 5 Gebührengegenstand
Gebührengegenstand ist die Benutzung des Lohgerber-, Stadt- und
Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie sowie deren Bibliothek und
Archiv.
§ 6 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer die Ausstellungen im Lohgerber-, Stadt-
und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie besucht und deren
Bibliothek und Archiv in Anspruch nimmt.
§ 7 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Die Gebühr entsteht zum Zeitpunkt des Besuches der Ausstellungen
im Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und der Osterzgebirgsgalerie sowie
der Inanspruchnahme von Leistungen der Bibliothek und des Archivs.
(2) Die Gebühr ist vor Inanspruchnahme der Leistungen zur Zahlung
fällig und am selbigen Tag an der Kasse im voraus zu entrichten.
§ 8 Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
In Ausnahmefällen kann durch die Museumsleitung eine
Gebührenbefreiung oder -reduzierung festgelegt werden.
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Benutzung sowie zur Erhebung von Benutzungsgebühren
für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseums und die
Osterzgebirgsgalerie der Stadt Dippoldiswalde (Benutzungs- und
Benutzungsgebührensatzung für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum
und die Osterzgebirgsgalerie) tritt am Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten aller dieser Satzung
entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.
Dippoldiswalde, den 05. Februar 2004
Bellmann
Bürgermeister (Dienstsiegel)
Verfahrensvermerk:
Abdruck in der Sächsischen Zeitung erfolgt am: 13. Februar 2004
Bellmann
Bürgermeister
Anlage 1 zur Benutzungs- und Benutzungsgebührensatzung für das Lohgerber-, Stadt- und Kreismuseum und die Osterzgebirgsgalerie