Allgemeinverfügung- Amtstierärztliche Verfügung zur Aufhebung eines Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut (AFB) der Bienen
Nach Untersuchungen nach §11 (1) der Bienenseuchen-Verordnung wird in Verbindung mit § 12 (3) Bienenseuchen-Verordnung der mit Verfügung vom 10.07.2020 festgelegte Sperrbezirk um die Ortsteile
Obercarsdorf und Ulberndorf
aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – Landratsamt -, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.
Ein etwaiger Widerspruch hat nach § 37 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) keine aufschiebende Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B. Plischke
Amtstierärztin