Flächennutzungspläne / Bebauungspläne / Satzungen nach BauGB
Flächennutzungsplan Dippoldiswalde
Flächennutzungsplan Schmiedeberg
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Erweitertes Einkaufszentrum Alte Altenberger Straße/EDEKA" Dippoldiswalde
Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen kreisstadt Dippoldiswalde
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Wohnstandort 134/1 - Malter"
Öffentliche Bekanntmachung Ergänzungssatzung "Reinholdshain - Flurstück 221/4"
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 4 "Dippoldiswalder Straße/Plattenweg" im OT Malter
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Aufhebung des Bebauungsplanes "Erweiterung Wohnanlage Storchennest"
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Mandantenportal für die Bekanntmachung aller Bauleitplanungen der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hier klicken
Änderung des Sächsischen Straßengesetzes – Landwirtschaftliche Betriebsstraßen
Die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes, speziell § 54, hat eine Rechtsbereinigung zum Ziel. Werden Straßen (vornehmlich landwirtschaftliche Betriebsstraßen u.ä.) nicht bis zum 31.12.2022 in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Ab 01.01.2023 können dann Grundstückseigentümer entsprechende öffentlich genutzte Straßen und Wege für die Öffentlichkeit sperren oder Nutzungsentschädigungen fordern. Aus bisher öffentlich genutzten Straßen und Wege werden dann Privatwege.
Dies betrifft jedoch ausschließlich Straßen, die zum Stichtag 16.02.1993 bereits öffentlich genutzt wurden.
Die Betroffenen werden nicht schutzlos gestellt. Wenn ein berechtigtes Interesse an der Beibehaltung der Öffentlichkeit einer Straße besteht, muss der Betroffene aktiv werden und dies schriftlich gegenüber der Gemeinde mitteilen bzw. anzeigen und formlos beantragen. Dies muss mit dem Nachweis des Stichtages 16.02.1993 erfolgen, entweder durch Dokumente, Fotos oder Zeugenaussagen. Bitte nach Möglichkeit auch mit Skizzen, Flurkarten, Luftbildern, Flurstücksnummern o.ä. hinterlegen, damit erkennbar ist, um welche Straßen und Wege es sich handelt.
Entsprechende Anträge bis zum 30.06.2021 bitte schriftlich an die Stadt Dippoldiswalde, Bauverwaltung, Herr Knabe, Markt 2, 01744 Dippoldiswalde oder per Mail an axel.knabe@dippoldiswalde.de . Die Mailadresse kann auch für Rückfragen genutzt werden.
Übrigens ist auch nach dem 01.01.2023 ein normales Verfahren der Widmung jederzeit möglich, jedoch dann nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des der Straße dienenden Grundstückes.
Bebauungsplan „Wohnstandort 134/1 – Malter“
öffentliche Auslegung
Planfassung vom Oktober 2020
Aufgrund eines Übermittlungsfehlers bei der Veröffentlichung der Ankündigung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt war diese Ankündigung im Dippolds Bote vom 06.11.2020 fehlerhaft veröffentlicht worden.
Aus diesem Grund ist die ursprünglich geplante öffentliche Auslegung zu wiederholen.
Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit
vom 14.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwochs: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
statt.
Bitte beachten Sie, dass Folgende Öffnungszeiten/Auslegungszeiten um Weihnachten und Neujahr gelten:
Montag 21.12.20 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 22.12.20 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 23.12.20 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 24.12.20 geschlossen
Freitag 25.12.20 geschlossen Feiertag
Montag 28.12.20 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 29.12.20 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 30.12.20 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 31.12.20 geschlossen
Freitag 01.12.20 geschlossen Feiertag
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
- die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 28.07.2020 und des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Begründung Planzeichnung Umweltbericht
gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Erweiterung Ergänzungssatzung Oberhäslich 61/13
Planfassung vom Oktober 2020
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die „Erweiterung Ergänzungssatzung Oberhäslich 61/13“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit
vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
MITTWOCHS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. Bei Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabstimmung unter Tel. 03504/6499-0 erforderlich.
gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 397“
Planfassung vom Oktober 2020
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 397“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit
vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
MITTWOCHS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. Bei Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabstimmung unter Tel. 03504/6499-0 erforderlich.
gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
1.Änderung Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde
öffentliche Auslegung
Planfassung vom Oktober 2020
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 07.10.2020 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
MITTWOCHS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Da das Verfahren für die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt wird, wurde auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf eine Umweltprüfung verzichtet. Bei Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabstimmung unter Tel. 03504/6499-0 erforderlich.
Begründung zeichnerische Darstellung
Gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 902/4“
Planfassung vom Oktober 2020
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 07.10.2020 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Reichstädt – Flurstück 902/4“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit
vom 16.11.2020 bis einschließlich 18.12.2020
in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
MITTWOCHS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Bauamt, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. Bei Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabstimmung unter Tel. 03504/6499-0 erforderlich.
Gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin