Fundsachen
Das Fundbüro der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde gibt bekannt, dass in der Zeit von Mai bis Oktober 2026 verschiedene Gegenstände abgegeben wurden, die noch keinem Eigentümer zugeführt werden konnten.
| Monat | Fundgegenstand | Fundort |
|---|---|---|
| Mai | Brosche | Dippoldiswalde |
| Autoschlüssel | Dippoldiswalde | |
| Uhr | Dippoldiswalde | |
| Fahrrad | Malter | |
| Juni | Fahrrad | Reichstädt |
| 2 Brillen | Dippoldiswalde | |
| Unterarmstütze | Dippoldiswalde | |
| Autoschlüssel | zwischen Paulsdorf und Seifersdorf | |
| Juli | Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln | Dippoldiswalde |
| Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln | Dippoldiswalde | |
| August | Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln | Elend |
| Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln | Dippoldiswalde | |
| Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln | Dippoldiswalde | |
| Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln | Dippoldiswalde | |
| Elektronischer Nutzerschlüssel für Schließsystem | Dippoldiswalde | |
| September | Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln | Dippoldiswalde |
| Hülle einer Kameratasche | Dippoldiswalde | |
| Fahrrad | Schmiedeberg | |
| Einzelner Schlüssel | Dippoldiswalde | |
| Oktober | Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln | Dippoldiswalde |
| Fahrrad | Malter | |
| Mütze | Dippoldiswalde | |
| 3 Hoodies | Dippoldiswalde | |
| 2 Softshelljacken | Dippoldiswalde | |
| 1 Fleecejacke | Dippoldiswalde | |
| 1 Mütze | Dippoldiswalde | |
| 1 Brillenetui mit 2 Brillen | Dippoldiswalde | |
| 1 Transponder | Dippoldiswalde |
Rechte an den genannten Fundsachen sind im Fundbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Markt 2, unter der Rufnummer 03504 64990 geltend zu machen.
Sie benötigen bei der Abholung: Ihren Personalausweis und einen Nachweis darüber, dass dieser Gegenstand wirklich Ihnen gehört (z.B. eine Rechnung vom Fahrrad, die PIN vom Handy und Ladekabel, einen Zweitschlüssel, ein Bild des Gegenstandes). Der Fundgegenstand ist zu beschreiben.
Für die Herausgabe wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe ab 10,00 € erhoben.
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden sind).
Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.
Das Fundbüro