Angemeldete Feuerwerke

Sie möchten anlässlich einer privaten Feier (zum Beispiel einer Hochzeit, einem Jubiläum oder einem Geburtstag) außerhalb der Silvesternacht ein Feuerwerk (ausschließlich Klasse II) selbst abbrennen oder abbrennen lassen? Dann benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Wir prüfen, ob zum Schutz von Anwohnern oder brandempfindlichen Gebäuden möglicherweise Vorkehrungen getroffen werden müssen. 

 

Antrag: Link

 

Durch die Veröffentlichung der Termine können sich Anlieger sowie Bürgerinnen und Bürger auf die Feuerwerke einstellen: 

 

DatumUhrzeitOrtAnlass