Einladung zur gemeinsamen Erarbeitung einer Stellungnahme zum Entwurf des Teilregionalplans
Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz – einem Bundesgesetz –ist nach aktuell gültiger Rechtslage in Deutschland bis zum 31.12.2027 1,3% der Fläche in Deutschland für Windkraft auszuweisen (bis 31.12.2032 sogar 2 %).
Mit der Erarbeitung des Flächenausweises wurden die Regionalen Planungsverbände beauftragt. Zu unserem Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge gehören die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen sowie die Landeshauptstadt Dresden. Der Planungsverband berät über die Ausweisung der Flächen und hat u.a. einen einzuhaltenden Abstand zur Wohnbebauung von 1.000 m festgelegt.
Sollte das Flächenziel von 1,3 % nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, also kein gültiger beschlossenen Regionalplan vorliegen, gilt im gesamten Planungsraum ab 01.01.2028 uneingeschränkt die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Dann dürften zum Beispiel Windenergieanlagen auch ohne Einhaltung des Abstandes von 1.000 m zur Wohnbebauung gebaut werden.
In unserem Planungsgebiet kommt es aufgrund der hohen Schutzgebietsanteile und der städtischen Strukturen (insbesondere in Dresden) zwangsläufig zu einer überproportionalen Belastung einzelner Gemeinden im ländlichen Raum, so auch bei uns in Dippoldiswalde mit einer zu erwartenden Ausweisung von fast 4 % zusätzlicher Fläche.
Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal / Osterzgebirge (RPV) beschlossen, den Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freizugeben.
Der Entwurf des Teilregionalplans, inklusive Begründung, Umweltbericht und weiteren Unterlagen, liegt vom 7. Mai bis 6. Juli 2026 öffentlich aus. Die Unterlagen sind in der Verbandsgeschäftsstelle des RPV, bei den Mitgliedern des Verbandes, also den Landratsämtern und der Landeshauptstadt, sowie in der Landesdirektion Dresden einsehbar.
Zusätzlich werden sie online zum Download auf der Website des Planungsverbandes bereitgestellt: www.rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles.
Zudem plant die Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes sieben Informationsveranstaltungen zum Thema u.a. auch in Dippoldiswalde. Die Verbandsgeschäftsstelle lädt Bürgerinnen und Bürger damit zum direkten Gespräch und Austausch ein. Auch die Sächsischen Landesenergieagentur (SAENA) wird als Ansprechpartner für Fragen und offenen Austausch vor Ort sein.
Die Informationsveranstaltung in Dippoldiswalde findet am 21.05.2026 zweimal statt. Wählen können Sie zwischen den Zeiträumen 16:30 - 18:00 Uhr oder 18:30 - 20:00 Uhr. Alternativ wird am 04.06.2026 von 16:30 - 19:00 Uhr eine Onlineinformationsveranstaltung angeboten. Interessenten werden gebeten, sich über das auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes bereitgestellte Anmeldeformular anzumelden: www.rpv-elbtalosterz.de/veranstaltung.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist kann von jedermann Stellungnahme zum aktuellen Planentwurf eingereicht werden. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Stadt Dippoldiswalde als sog. Träger öffentlicher Belange ist zur Abgabe einer Stellungnahme verpflichtet.
Diese wollen wir gemeinsam mit interessierten Bürgern und Vertretern verschiedener Interessengruppen in einer moderierten Veranstaltung mit Workshop Charakter am 11.06.2026 in der Zeit von 16:00 - 21:00 Uhr im Kulturzentrum Parksäle erarbeiten. Ihre Anmeldung zum Workshop nehmen Sie bis zum 31.05.2026 unter vor (Die Teilnehmerzahl ist begrenzt). Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.
Im Prozess der Erarbeitung der gemeinschaftlichen Stellungnahme der Stadt Dippoldiswalde unterstützt das Kommunikations- und Mediationsinstitut IKOME| Steinbeis Mediation aus Leipzig, dass sich auf Projekte der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung spezialisiert hat.
Sachliche Hinweise zur Stellungnahme der Stadt Dippoldiswalde nehmen wir im Vorfeld auch gern unter entgegen und lassen diese im Rahmen des Workshops in die Erarbeitung einfließen. Ebenso können Sie auch Ihre Argumente und Informationen an die Vertreter der Ortschaftsräte übermitteln. Die im Rahmen des Workshops erarbeitete Stellungnahme wird dann dem regionalen Planungsverband fristgemäß übermittelt.
Hinweis: Der Teilregionalplan Wind liegt zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit aus. Die Unterlagen können sowohl in Form einer Karte als auch in Papierform im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde eingesehen werden. Online sind sie auch unter www.dippoldiswalde.de/windenergieplanung veröffentlicht.
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