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Fundsachen

Das Fundbüro der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde gibt bekannt, dass in der Zeit von September 2024 bis März 2025 verschiedene Gegenstände abgegeben wurden, die noch keinem Eigentümer zugeführt werden konnten.

 

 

MonatFundgegenstandFundort
AugustEinzelner SchlüsselDippoldiswalde
 HandyOberpöbel
 Kinder-BasecapDippoldiswalde
 KopfhörerDippoldiswalde
 BrilleDippoldiswalde
 FahrradhelmDippoldiswalde
 BrilleDippoldiswalde
SeptemberEheringDippoldiswalde
 FahrradNaundorf
 TransponderDippoldiswalde
 AutoschlüsselDippoldiswalde
OktoberKuscheltierDippoldiswalde
NovemberEinzelner SchlüsselDippoldiswalde
 Kleine HandtascheDippoldiswalde
 BargeldDippoldiswalde
 RingDippoldiswalde
DezemberHandschuheDippoldiswalde
 Schlüsselbund mit 2 SchlüsselnDippoldiswalde
 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln Schmiedeberg
 Schlüsselbund mit 7 Schlüsseln Dippoldiswalde
 HandySchmiedeberg
Januar 2025KinderringDippoldiswalde
Februar HandyDippoldiswalde
 RingSchmiedeberg
März Airtag (Apple)Dippoldiswalde
 AutoschlüsselDippoldiswalde
 einzelner SchlüsselDippoldiswalde
 Geldbörse mit BargeldDippoldiswalde
 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln Dippoldiswalde

Rechte an den genannten Fundsachen sind im Fundbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Markt 2, unter der Rufnummer 03504 64990 geltend zu machen.

 

Sie benötigen bei der Abholung: Ihren Personalausweis und einen Nachweis darüber, dass dieser Gegenstand wirklich Ihnen gehört (z.B. eine Rechnung vom Fahrrad, die PIN vom Handy und Ladekabel, einen Zweitschlüssel, ein Bild des Gegenstandes). Der Fundgegenstand ist zu beschreiben.

 

Für die Herausgabe wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € bis 10,00 € erhoben.

 

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden sind). 

 

Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

 

Das Fundbüro