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Talsperre Lehnmühle: Betreten des Stauraums verboten!

Das derzeit wieder verstärkte Interesse am versunkenen Dorf Steinbrückmühle führt dazu, dass sich zunehmend Besucher das ehemalige Dorf aus nächster Nähe ansehen möchten. Wir möchten deshalb ausdrücklich darauf hinweisen: Die Talsperre Lehnmühle ist eine Trinkwassertalsperre. Der Stauraum, mit der Trinkwasserschutzzone 1, darf nicht betreten werden! Trotzdem begeben sich derzeit immer wieder Personen auf die freigelegten und teilweise schwer einzuschätzenden Flächen, um einen möglichst nahen Blick auf die Überreste von Steinbrückmühle zu bekommen. Dabei besteht erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. 

 

Bitte betreten Sie den Stauraum nicht und beachten Sie unbedingt die vorhandenen Verbots- und Hinweisschilder. Das unbefugte Betreten des gesperrten Bereichs stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Die Staumeisterei bzw. die Landestalsperrenverwaltung wird zeitnah deutlichere Hinweisschilder mit einem Betretungsverbot aufstellen. Zudem sind Ordnungsbehörden und die Polizei zu Kontrollen angehalten und es wurde zudem ein Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben hierfür beauftragt!

 

Bitte helfen Sie mit: Beachten Sie das Betretungsverbot und tragen Sie dazu bei, dass die Trinkwasserversorgung und die Sicherheit der Talsperrenanlage nicht gefährdet werden. Das versunkene Steinbrückmühle ist interessant – aber kein Grund, sich selbst in Gefahr zu bringen oder ein bestehendes Betretungsverbot zu ignorieren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Dippoldiswalde
Do, 13. August 2026

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