Gästetaxe & Gästekarte Erzgebirge
Zur Erfüllung der freiwilligen, touristischen Aufgaben erhebt die Große Kreisstadt Dippoldiswalde seit dem 01.01.2024 eine Gästetaxe. Sie wird unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Anlagen und Veranstaltungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Gästetaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag seit dem 01.01.2024 für:
Erwachsene | 2,00 € |
Kleinkind (0-5 J.) | befreit |
Kind (6-13 J.) | 1,00 € |
Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (FÖJ/ FSJ, BFD) (14-26 J.) | 1,00 € |
Schwerbehinderte (mindestens 50%) | 1,00 € |
Begleitpersonen von Schwerbehinderten | befreit |
Teilnehmer und Begleiter von Schulfahrten | befreit |
Dienstreisende | befreit |
Hinweise:
Geschäftsreisende, Monteure, Gruppenreisende mit einem dienstlichen Reiseanlass (z.B.: Seminarreisen), etc. sind nicht gästetaxepflichtig. Bitte informieren Sie Ihren Vermieter in diesem Fall über den Reisegrund.
Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Gästetaxe sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.
Eine Übersicht über die Rabattpartner mit der Gästekarte Erzgebirge finden Sie hier.
Weitere Informationen unter https://www.erzgebirge-tourismus.de/gaestekarte#ListeM.