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Fundsachen

Das Fundbüro der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde gibt bekannt, dass in der Zeit von Mai bis Oktober 2026 verschiedene Gegenstände abgegeben wurden, die noch keinem Eigentümer zugeführt werden konnten.

 

 

MonatFundgegenstandFundort
MaiBroscheDippoldiswalde
 Autoschlüssel Dippoldiswalde
 UhrDippoldiswalde
 FahrradMalter
JuniFahrradReichstädt
 2 Brillen Dippoldiswalde
 UnterarmstützeDippoldiswalde
 Autoschlüssel zwischen Paulsdorf und Seifersdorf
Juli Schlüsselbund mit 3 SchlüsselnDippoldiswalde
 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln Dippoldiswalde
AugustSchlüsselbund mit 6 Schlüsseln Elend
 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln Dippoldiswalde
 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln Dippoldiswalde
 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln Dippoldiswalde
 Elektronischer Nutzerschlüssel für Schließsystem Dippoldiswalde
SeptemberSchlüsselbund mit 2 Schlüsseln Dippoldiswalde
 Hülle einer KameratascheDippoldiswalde
 FahrradSchmiedeberg
 Einzelner Schlüssel Dippoldiswalde
OktoberSchlüsselbund mit 2 SchlüsselnDippoldiswalde
 FahrradMalter
 MützeDippoldiswalde
 3 HoodiesDippoldiswalde
 2 SoftshelljackenDippoldiswalde
 1 FleecejackeDippoldiswalde
 1 MützeDippoldiswalde
 1 Brillenetui mit 2 Brillen Dippoldiswalde
 1 TransponderDippoldiswalde

 

 

 

 

Rechte an den genannten Fundsachen sind im Fundbüro der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Markt 2, unter der Rufnummer 03504 64990 geltend zu machen.

 

Sie benötigen bei der Abholung: Ihren Personalausweis und einen Nachweis darüber, dass dieser Gegenstand wirklich Ihnen gehört (z.B. eine Rechnung vom Fahrrad, die PIN vom Handy und Ladekabel, einen Zweitschlüssel, ein Bild des Gegenstandes). Der Fundgegenstand ist zu beschreiben.

 

Für die Herausgabe wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe ab 10,00 € erhoben.

 

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden sind). 

 

Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.

 

Das Fundbüro